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Vogelschutzgebiet und geschützte Lebensräume   Geplante Erweiterungoffensive  
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Landschaft - FFH Gebiet

Vogelschutzgebiet und geschützte Lebensräume

 

Die 1992 von der Europäischen Union verabschiedete Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) wurde ins Leben gerufen, um natürliche Lebensräume und darin vorkommende wildlebende Tiere und Pflanzen zu schützen. Der Aufbau des europäischen Netzes Natura 2000, bestehend aus besonderern Biotopschutzgebieten, ist in den Artikeln 1-11 und den Anhängen I und II der FFH-Richtlinien sowie im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt. Flächen, die den Anforderungen entsprechen, werden von den Bundesländern an die EU-Kommission gemeldet und anschließend unter Schutz gestellt. Die fachliche Auswahl der Meldegebiete erfolgt durch das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht (LfUG) mit Sitz in Oppenheim.

Für die Gemarkung Irrel ist dies bereits für die Bereiche Heide/Katzenkopf/Teufelsschlucht und Wasserfälle erfolgt. Zu den Gebietslisten des Landes existieren zusätzlich noch Schattenlisten der Umweltverbände, in denen über die Landesmeldungen hinausgehende Abgrenzungsvorschläge enthalten sind. Der Bereich Lambachhänge, in dem der Steinbruch Rockelshostert liegt, ist jedoch nicht in der offiziellen Landesliste, auf den Schattenlisten der Verbände aber schon seit 1998 enthalten. Daher ist der aktuelle Nachweis, dass die gesamten Talhänge des Lambaches auf Grund der vorkommenden Biotoptypen FFH-Status haben und als solches gemeldet sein müssten, dringend erforderlich.

Der Raum Irrel/Ralingen stellt neben dem Raum Schönecken den wichtigsten Verbreitungsraum für Orchideen-Buchenwälder, Waldmeister-Buchenwälder und orchideenreiche Kalk-Halbtrockenrasen. Zwar ist die Schönecker Schweiz schon länger als Naturschutzgebiet ausgewiesen, aber auch für die Lambachhänge liegt seit 2001 ein Antrag auf Ausweisung als solches vor. Beide Gebiete sind im Entwurf des regionalen Raumordnungsplanes als "Vorranggebiete für den Arten- und Biotopschutz“ dargestellt. Damit kann der Wert der Gebiete als annähernd gleich angesehen werden. Es stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage die Schönecker Schweiz vom Land als FFH-Gebiet gemeldet wurde, die Wälder und Halbtrockenrasen um Irrel jedoch nicht.

Dazu noch ein Zitat der EU-Kommission zu den bisherigen Meldungen des Landes Rheinland-Pfalz: „Deutschland hat besondere Verpflichtung für die Meldung von Buchenwäldern, da diese hier ihren Verbreitungsschwerpunkt und die besten Ausprägungen haben."

Vor diesem Hintergrund sind insbesondere die Meldungen innerhalb der Waldflächen unvollständig und zu ergänzen, eine Erweiterungsoffensive um die Lambachhänge und den dazu gehörigen Steinbruch Rockelshostert ist dringend vonnöten.



Weitere Informationen zum Thema:
http://www.bund-nrw.de/fauna-flora-habitat-richtlinie.htm
http://www.csu-landtag.de/htmlexport/1805.htm