| Immissionen im juristischen Sinne sind alle Einwirkungen,
die von einem Grundstück auf ein anderes gelangen. Dazu werden neben Staub, Rauch
und sonstigen Schmutzeinwirkungen auch nicht sichtbare wie Lärm und Gestank gezählt.
Betroffen von den möglichen
Auswirkungen schädlicher Immissionen sind
Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und kulturelle sowie sonstige
Sachgüter.
Im Falle der Errichtung des geplanten Steinbruchs im
hochsensiblen Biotop „Rockelshostert“ sind verstärkte Staub-, Rauch-, Abgas- und
Lärmentwicklungen durch Sprengungen (Abb. 1) und den verstärkten Schwerlastverkehr
zu erwarten. |