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Gegründet wurde der Verein Fauna Flora Habitat am 29. März 2004 in Irrel. Anlass war die mögliche Planung für die Errichtung eines Steinbruchs im Flur Auf Rockelshostert auf der Gemarkung Irrel. Die 96 Mitglieder des Vereins arbeiten seither an der Anerkennung der Lambach- und Nimshänge als einem besonders schutzwürdigen Naturraum und wollen dessen Zerstörung durch den geplanten Steinbruch verhindern. Das Gelände ist ein faktisches Flora-Fauna-Habitat Gebiet und die Mitglieder des Vereins sind davon überzeugt, dass die Anerkennung dieses Gebietes als FFH-Gebiet in Brüssel erreicht wird.
Was würde passieren, wenn am Ortsrand von Irrel ein Steinbruch entstünde?
Die Einwohner der Ortsgemeinde Irrel und die vielen Tausende jährlicher Besucher werden
starken Umweltbelastungen ausgesetzt werden. Diese werden vom Steinbruchbetrieb unmittelbar, aber auch durch den induzierten
Verkehr verursacht. Es ist davon auszugehen, dass sich die Umweltqualität im Ortsgebiet hinsichtlich folgender Kriterien signifikant verschlechtern wird:
- Schadstoffausstoß durch Maschinen und Verkehr (insbesondere NOx und CO). Diese könnten bis zu 80 % das Tal bzw. den Ortskern passieren.
- großräumige Staubbelastung von Mensch, Tier und Vegetation
- Lärmbelästigung für Mensch und Tier
- Belastungen durch Abbaumassnahmen wie Vibrationen für Mensch und Tier
- Gefährdung der Sinterquellen
- Zerstörung zahlloser besonders schützenswerter Lebensräume
Der Verein informiert und klärt auf
Die Ortsgemeinde Irrel verfolgt das Ziel, ihren Mitbürgern einen attraktiven Raum zum Leben, Wohnen und zur Erholung zu bieten. Die vielen Besucher sollen die Einzigartigkeit der Natur und Landschaft um Irrel ungestört erleben. Der Status Luftkurort muss Irrel unbedingt erhalten bleiben! Der beantragte Steinbruch widerspricht den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Zerstörung hochwertiger Lebensräume), des Bodenschutzes (Zerstörung von Felsformationen, Erosionsförderung, Gefährdung von Sinterformationen). Der Steinbruch zerstört einzigartiger Orchideenwiesen und Orchideenwälder von überregionaler Bedeutung und beeinträchtigt den Erholungswert unserer Landschaft durch Staub, Dauerlärm, Vibrationen, Verkehr etc.Ein Steinbruch würde nachhaltig das Orts- und Landschaftsbild Irrels verunstalten (aus Blickrichtung verschiedener Wanderwege, vom Ortskern aus, von bestehenden und vorgesehenen Wohngebieten aus). Ein Vorhaben Steinbruch in Irrel ist absolut nicht mit den Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner vereinbar.
Irrel soll Luftkurort bleiben
Wie bereits in der Ausgabe 16/2004 des Mitteilungsblattes der Verbandsgemeinde Irrel öffentlich
bekannt gemacht, verfolgt die Ortsgemeinde Irrel nachhaltig das Ziel, das Prädikat Luftkurort dauerhaft beizubehalten. Hierzu wurden bereits
im Juli 2000 von den beauftragten Experten des Deutschen Wetterdienstes Maßnahmen zur Verbesserung der "Luftsituation" empfohlen,
da die verkehrsbedingte Belastungssituation schon seinerzeit die fortgeschriebene Zuweisung des Prädikates Luftkurort gefährdete. Die
Ansiedlung des vorgesehenen Steinbruches würde zu einer erheblichen Zunahme des innerörtlichen (Schwerlast-) Verkehrs führen und
eine Aberkennung des Prädikates Luftkurort bewirken. Dies widerspricht den Zielen der Gemeinde in Sachen nachhaltiger Entwicklung,
Erholungswert und Lebensqualität, den kommunalen wie den überregionalenTourismuszielen.
Vom Naturpark Südeifel zum europaweiten Natura 2000-Schutzgebiet
Irrel befindet sich inmitten des Naturparks Südeifel. Das Vorhaben Steinbruch Rockelshostert
widerspricht sämtlichen, in § 4 (1) definierten Schutzzielen der Landesverordnung Naturpark Südeifel.
Geplantes Naturschutzgebiet:
Per Landesliste Rheinland-Pfalz liegt der beantragte Steinbruch innerhalb eines geplanten Naturschutzgebietes. Die Flurlage „Auf Rockelshostert“ liegt inmitten eines bereits 2001 beantragten Naturschutzgebietes. Dieser Status wurde am 25.04.2001 von der GAIA Arbeitsgemeinschaft für Biotopbetreuung und Vertragsnaturschutz bei der SGD-Nord beantragt. Der Bereich wird unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes und der Landschaftspflege als besonders schützenswertes Gebiet ausgewiesen und bietet einer Vielzahl geschützter und seltener Pflanzen- und Tierarten Lebensraum. Ein Steinbruchbetrieb würde das schützenswerte Gebiet mit seinen hochwertigen Bestandteilen irreversibel zerstören und eine Ausweisung als Naturschutzgebiet unmöglich machen.
Der Verein schützt die Lebensräume seltener Tiere und Pflanzen in der Großlage „Auf Rockelshostert“
Faktisches Vogelschutzgebiet:
Irrel und sein Umfeld gehören aufgrund seiner ornithologischen Bedeutung zum
faktischen Vogelschutzgebiet RP069 „Moseltal und unteres Sauertal“. Die Ausweisung
wurde am 16.10.2001 bzw. am 12.06.2002 durch den NABU beim Landesamt für
Umwelt und Gewerbeaufsicht in Oppenheim beantragt. Der geplante Steinbruch
gefährdet die Lebensräume wertvoller und seltener Vogelarten und widerspricht dem
Status des faktischen Vogelschutzgebietes. Eine Ausweisung als Vogelschutzgebiet ist gleichsam gefährdet.
Der Verein schützt wertvolle Lebensräume:
Neben den einzelnen Vertretern der Tier- und Pflanzenwelt sind aber auch die einzigartigen
Lebensräume zu schützen. Daher setzt sich der Verein für die Ausweisung der Großlage Lambach-
und Nimshänge als FFH-Gebiet „Rockelshostert“ ein.
Viele Einzelbiotope erfüllen aufgrund ihres besonderen Bewuchses (Seidelbastkolonien u.a.) mit
geschützten Pflanzen und ihrer Einzigartigkeit als Lebensraum die Kriterien der FFH-Richtlinien.
Sie überziehen flächendeckend das geplante Abbaugebiet eines Steinbruches. FFH Rockelshostert ist
eins der am besten qualifizierten FFH-Gebiete des Kreises Bitburg-Prüm. Folgende Biotope erfüllen die Anforderungen eines FFH-Gebietes:
- Bachlauf des Lambaches und seines ehemaligen Bachbettes bis unterhalb des Parkplatzes:
Hangmischwald (Tilio-Acerion), Kenn-Nr. 9180 der FFH-Richtlinie, prioritärer Lebensraumtyp
- Felswand des Steinbruches:
Kalkfelsen mit Kalk-Pionierrasen, Kenn-Nr. 6110 der FFH-Richtlinie, prioritärer Lebensraumtyp
Orchideenreiche Halbtrockenrasen, (Festuco-Brometalia), Kenn-Nr. 6210 der FFH-Richtlinie, prioritärer Lebensraum
- Hangbereich unterhalb des Zwischenlagers, großflächig westlich, östlich und oberhalb des Steinbruches:
Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum), Kenn-Nr. 9130der FFH-Richtlinie.
Orchideen-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion), Kenn-Nr. 9150 der FFH-Richtlinie.
- Hänge mit Trockenmauern südwestlich des Zwischenlagers:
Orchideenreiche Halbtrockenrasen, (Festuco-Brometalia), Kenn-Nr. 6210, prioritärer Lebensraumtyp
In der Felswand des alten Steinbruches mit ihrem Spaltenreichtum kommen Fledermausarten des
Anhanges IV (Streng zu schützende Arten) der FFH-Richtlinie vor:
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Abendsegler (Nyctalus noctua)
Für beide Arten sind sowohl Winter- als auch Sommerquartiere in den Felsspalten der Kalksteinwand bekannt.
Der Lebensraum für Pflanzen und Tiere muss erhalten werden!
Deshalb: Machen auch Sie mit, jeder wird gebraucht. Senden Sie das Beitrittsformular
noch heute ab und helfen Sie mit, den einzigartigen Lebensraum zu erhalten.
Wir haben die Erde nicht von unseren Eltern geerbt - sondern von unseren Kindern geliehen.
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